Büro für Umweltmanagement und Vermessung

Umweltprüfung - artenschutzrechtliche Prüfung

Für eine gesunde Umwelt


Gemäß §39, §44 und §45 BNatSchG und §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB: Von Menschen verursachte Wirkfaktoren können Natur und Umwelt beeinträchtigen. Immer wieder wird durch von Menschen verursachte Beeinträchtigungen in der Natur und Umwelt, die Gesundheit von Menschen beeinträchtigt.


M.Sc. Schmidt hilft Ihnen Beeinträchtigungen in der Natur und Umwelt zu erkennen und wirksam vorzubeugen oder zu mindern. Wir untersuchen die Wirkfaktoren Ihres Projektes auf die Natur und Umwelt und überprüfen die Einhaltung von gesetzlich Vorschriften.

Kunden profitieren von unserer technischen Expertise sowie einem pragmatischen Ansatz, um geschützte Pflanzen, Tiere und den Fortschritt von Projekten in Einklang zu bringen. Herr Schmidt bewertet, interpretiert und identifiziert alle ökologischen Probleme, Einschränkungen und Möglichkeiten, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.

Inhalt der artenschutzrechtlichen Prüfung

Die artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 bildet die Grundlage zur Einschätzung eines potenziellen Konflikts der geplanten Maßnahme mit den Vorgaben des Artenschutzrechts. Eine vor Ort Begutachtung des Objektes ist hierfür zwingend erforderlich. Der Umfang der Begutachtung ist abhängig von der Art, Größe und Anzahl von Gebäuden, der Geländebeschaffenheit und Lage, sowie vorhandenen Grünflächen und deren Baumbeständen.


Unsere Leistungen beinhalten:

  1. Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
  2. Prüfung der Verbotstatbestände
  3. Erstellung von Flächennutzungsplänen
  4. Ausnahmeverfahren
  5. Planung von Mitigationsmaßnahmen
  6. Überwachung von Mitigationsmaßnahmen


BUMV artenschutzrechtliche Fachbeiträge sind behördlich und gerichtlich anerkannt.


WIE KANN BUMV IHNEN HELFEN?

  • Ökologische Erhebung und Folgenabschätzung von Entwicklungen
  • Beratung zu gesetzlich geschützten Arten
  • Gestaltung des Klimaschutzes, einschließlich blauer und grüner Infrastruktur, Schaffung und Umverteilung von Lebensräumen, Kompensation der Artenvielfalt, Schutz der geschützten Arten und Bewirtschaftung von Lebensräumen
  • Als Sachverständiger bei öffentlichen Anfragen
  • Baubegleitung vor Ort einschließlich ökologischer Sachbearbeitung
  • Bewertung von Ökosystemleistungen
  • Strategische Beratung zur Biodiversität
  • artenschutzrechtilche Prüfung nach §§ 44 und 45 BNatSchG
    artenschutzrechtliche Prüfung.pdf
  • Baumschutzprüfungen nach §§ 18 - 30 BNatSchG und § 34 BauGB